Was ist das Transparenzregister und wer muss sich eintragen?
Das Transparenzregister wurde zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie eingeführt. Es erfasst die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Organisationen. Meldung elektronisch über www.transparenzregister.de.
Wer muss sich eintragen?
- Juristische Personen des Privatrechts (GmbH, AG, eingetragener Verein, Stiftungen, VVaG)
- Eingetragene Personengesellschaften (KG, OHG, PartG)
- Nichtrechtsfähige Stiftungen mit eigennützigem Zweck
- Trusts und vergleichbare Rechtsformen
- Vereinigungen mit Sitz im Ausland bei Immobilienerwerb in Deutschland
Definition wirtschaftlich Berechtigter (wB):
Natürliche Person mit mehr als 25 % der Unternehmensanteile oder Stimmrechte - direkt oder indirekt - oder mit vergleichbarer Kontrolle über die Geschäftsführung.
Aktualisiert am: 15/04/2026
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