Artikel über: Workflows

Was ist das Transparenzregister und wer muss sich eintragen?

Das Transparenzregister wurde zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie eingeführt. Es erfasst die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Organisationen. Meldung elektronisch über www.transparenzregister.de.


Wer muss sich eintragen?


  • Juristische Personen des Privatrechts (GmbH, AG, eingetragener Verein, Stiftungen, VVaG)
  • Eingetragene Personengesellschaften (KG, OHG, PartG)
  • Nichtrechtsfähige Stiftungen mit eigennützigem Zweck
  • Trusts und vergleichbare Rechtsformen
  • Vereinigungen mit Sitz im Ausland bei Immobilienerwerb in Deutschland


Definition wirtschaftlich Berechtigter (wB):


Natürliche Person mit mehr als 25 % der Unternehmensanteile oder Stimmrechte - direkt oder indirekt - oder mit vergleichbarer Kontrolle über die Geschäftsführung.

Aktualisiert am: 15/04/2026

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