Was sind wirtschaftlich Berechtigte und handelnde Personen im Rahmen des GwG?
1. Wirtschaftlich Berechtigte (wB)
Eine natürliche Person, die tatsächliche Kontrolle über ein Unternehmen ausübt:
- Direkte oder indirekte Eigentümerschaft: mehr als 25 % der Anteile
- Kontrolle durch Einfluss: beherrschender Einfluss auf Geschäftsentscheidungen auch ohne formale Eigentümerschaft
- Treuhänder oder Vertreter: müssen identifiziert werden, um verdeckte wB aufzudecken
2. Handelnde Personen
Personen, die im Namen des Unternehmens agieren:
- Geschäftsführer oder Vorstände - schließen verbindliche Geschäfte ab
- Bevollmächtigte oder Prokuristen - handeln mit formaler Vollmacht
Zu erhebende Daten - für beide Gruppen:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Wohnanschrift
- Erklärung zur politisch exponierten Person (PEP)
- Optional: Staatsangehörigkeit
- Optional: Personalausweis oder Reisepass (ermöglicht automatisches Auslesen der Daten)
Zusätzlich für wB:
- Art und Umfang der wirtschaftlichen Berechtigung (direkt/indirekt, Anteil > 25 %)
Zusätzlich für handelnde Personen:
- Position und Funktion im Unternehmen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist, …)
- Vertretungsbefugnis (Umfang der rechtsverbindlichen Vertretungsmacht)
Aktualisiert am: 15/04/2026
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